07.10.2016 · Fachbeitrag · GEMA-Gebühren
TV-Wiedergabe in Reha-Zentren gebührenpflichtig
| Die rechtliche Situation in Warte- und Trainingsräumen von Reha-Zentren ist mit einer Gastwirtschaft, einem Hotel oder einer Kureinrichtung vergleichbar. Wenn dort Radio- oder Fernsehgeräte betrieben werden, darf die GEMA für die Ausstrahlung von Sendungen Gebühren verlangen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 31.05.2016 entschieden (Az. C-117/15). |
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