Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · GEMA-Gebühren

    TV-Wiedergabe in Reha-Zentren gebührenpflichtig

    | Die rechtliche Situation in Warte- und Trainingsräumen von Reha-Zentren ist mit einer Gastwirtschaft, einem Hotel oder einer Kureinrichtung vergleichbar. Wenn dort Radio- oder Fernsehgeräte betrieben werden, darf die GEMA für die Ausstrahlung von Sendungen Gebühren verlangen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 31.05.2016 entschieden (Az. C-117/15). |