· Fachbeitrag · Gesundheitsdatenschutz
DSGVO-Bilanz: erste Erfahrungen, aktuelle Entwicklungen und Abmahnrisiken in der Praxis
von RA, FA für MedR Alexander Maur, Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| In den Monaten seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Erfahrungen im Umgang mit den Neuregelungen gewonnen worden. In vielerlei Hinsicht war unklar, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu interpretieren und in der Praxis umzusetzen sind. Damit einher ging die Sorge vor Abmahnwellen. Zeit für ein erstes Zwischenfazit und einen Ausblick auf die kommenden Monate. |
Erste Abmahnungen rügten fehlende Informationen
Wenn es bisher zu Abmahnungen kam, wurden in erster Linie Internetseiten angegriffen. So wurde etwa gegen das Fehlen datenschutzrechtlicher Informationen bzw. von Cookie-Hinweisen vorgegangen. Auch das Fehlen einer SSL-Verschlüsselung wurde beanstandet, wenn Kontaktformulare das Übermitteln personenbezogener Angaben erlaubten.
Künftig wird aber sicher auch intensiver diskutiert werden, inwiefern datenschutzrechtliche Informationen inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Als besonders abmahnanfällig hat sich hier bereits das Verwenden sogenannter Plug-ins oder Erweiterungen (z. B. Google Analytics, Google Fonts, „Share-Buttons“ zum Teilen von Inhalten oder „Like-Buttons“ von Facebook) im Rahmen der eigenen Internetpräsenz erwiesen.
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