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  • 24.08.2022 · Fachbeitrag · Gleichbehandlung

    Onlinebewerbung über „eBay-Kleinanzeigen“ genügt für Bewerberstatus i. S. d. § 15 Abs. 2 AGG

    | Die klassische Stellenanzeige hat ausgedient. Zur Personalsuche werden verstärkt auch Portale, wie eBay-Kleinanzeigen genutzt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Nutzt ein Bewerber die „Chatfunktion“ des Portals, um mit Ihnen in Kontakt zu treten, erhält er einen Bewerberstatus und fällt unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG; vgl. PP 07/2022, Seite 9). Kommt es hier zu einer Diskriminierung, haben abgelehnte Bewerber Anspruch auf Schadenersatz (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22). |