· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Bei Schmerzensgeldforderungen muss der Patientzuerst ein Fehlverhalten des Therapeuten beweisen!
von RA Manfred Weigt, Norderney
| Haftungsfälle treten bei Physiotherapeuten - im Vergleich zu Ärzten - eher selten auf. Sollten Sie trotzdem einmal mit einer Schadenersatzforderung eines Patienten konfrontiert sein, muss Ihnen der Patient zunächst beweisen, dass Ihr Verhalten auch ursächlich für den eingetretenen Schaden ist (Oberlandesgericht [OLG] Koblenz, Beschluss vom 2.1.2013, Az: 5 U 693/12). |
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Patientin forderte 40.000 Euro Schadenersatz
Die 1957 geborene Patientin zog sich durch einen Sturz während einer Ballübung auf oder am Rand einer Weichbodenmatte (6 qm/30 cm) erhebliche Verletzungen, insbesondere am linken Sprunggelenk zu und forderte vom Therapeuten mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz sowie die Feststellung materieller und immaterieller Zukunftsschäden.
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