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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Aufbewahrungsfristen ‒ häufig gestellte Fragen

    | Zu Jahresbeginn hat die PP-Redaktion mehrere Leseranfragen erhalten, die die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen betreffen. Einige davon sind im folgenden Leserforum zusammengefasst. |

     

    Frage: Ich habe gelesen, dass für physiotherapeutische Patientenakten gesonderte Aufbewahrungsfristen gelten. Was genau zählt zu den Patientenakten?

     

    Antwort: Die Patientenakte besteht aus Befunden, Behandlungsvertrag, Behandlungsdaten, (eigenen oder fremden) Therapieberichten, Notizen (z. B. über Telefonate mit Ärzten), der Verlaufsdokumentation nach Rahmenvertrag, Arztbriefen etc.