· Fachbeitrag · Leserforum
Können sich Physiotherapeuten als Gesellschafter an einem neu gegründeten MVZ beteiligen?
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Kooperation zwischen Physiotherapeuten und Ärzten gelesen ( PP 04/2018, Seite 17 ). In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage: Kann ich mich als Physiotherapeut auch als Gesellschafter an einem neu gegründeten Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) beteiligen? |
ANTWORT: Nein, leider nicht. Seit dem 01.01.2012 ist Ihnen als Physiotherapeut die Beteiligung an einem MVZ als Gesellschafter verbaut. Vorher durften sich Physiotherapeuten u. a. Heilmittelerbringer an der Gründung eines MVZ beteiligen und Mitgesellschafter werden.
MVZ haben ihre Rechtsgrundlage in § 95 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Sie können von zugelassenen Ärzten, zugelassenen Krankenhäusern, Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V, gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen gegründet werden. MVZ müssen als Personengesellschaft geführt werden. Als Gesellschaftsformen kommen eine GbR, eine eG, eine GmbH oder eine öffentlich rechtliche Rechtsform (z. B. Kommunalunternehmen oder Anstalt öffentlichen Rechts) infrage.
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