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  • · Fachbeitrag · Praxis-Außendarstellung

    Hyperlinks auf Ihrer Praxiswebsite: So vermeiden Sie das Haftungsrisiko

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Fast jede Therapiepraxis hat mittlerweile einen Internetauftritt. Potenzielle Patienten erfahren hierüber Näheres über Praxisausstattung, Therapeutenteam und Angebote der Praxis. Die Website will aber nicht nur informieren, sondern den Nutzer motivieren, Ihrer Praxis den Vorrang vor anderen Praxen, zu geben, die sich ebenfalls im Internet darstellen und die nächste Therapie bei Ihnen zu machen. Überzeugungsarbeit in diesem Sinne können u. a. auch Hyperlinks auf andere Internetseiten leisten. Sie sollten diese allerdings so einsetzen, dass Sie rechtliche Risiken vermeiden. |

    Sie haften für Verlinkungen wie für eigene Informationen

    Verlinkungen auf andere Websites sind zwar benutzerfreundlich, sie können aber für Sie als Betreiber der Praxiswebsite auch unangenehme Nebenwirkungen haben. Das ist dann der Fall, wenn die Website, auf die der Link führt, rechtlich angreifbar ist, weil sie nicht zulässige (z. B. rassistische oder verfassungsfeindliche) Inhalte hat oder gegen werberechtliche Vorschriften (Heilmittel-Werbegesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verstößt. In derartigen Fällen könnte Ihnen als demjenigen, der den Link gesetzt hat, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ins Haus flattern, auch dann, wenn Ihre eigene Website - bis auf den Link - einwandfrei ist.

     

    MERKE | Dieses Risiko geht auch derjenige ein, der durch einen Link auf Ihre Homepage verweist.