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  • · Fachbeitrag · Praxisangebot

    Gestalten Sie Ihren Produktverkauf rechtssicher!

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Wenn Sie in Ihrer Physiotherapiepraxis Selbstzahlerleistungen anbieten und parallel Zusatzprodukte verkaufen (Beitrag PP 06/2019, Seite 3 ), können Sie den Verkauf unterschiedlich ausgestalten. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Verkaufsformen, dass Ihr Patient bzw. Kunde das Produkt erhält. Unabhängig von der Art des verkauften Produkts gibt es einige Fragen, die Sie sich stellen sollten. |

    Von wem kauft der Kunde?

    Haben Sie die Zusatzprodukte selbst vom Hersteller oder einem Händler (im Folgenden „Hersteller“) erworben und verkaufen Sie diese Produkte an Ihre Patienten, kommt direkt zwischen Ihnen und dem Patienten ein Kaufvertrag zustande. Sie liefern die Ware und erhalten den Verkaufspreis. Sie ihrerseits haben mit dem Hersteller oder Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen, aufgrund dessen Sie die Ware erhalten und den vereinbarten Preis bezahlt haben. Der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Patienten wird i. d. R. mündlich geschlossen, der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Hersteller mündlich, schriftlich oder elektronisch (z. B. bei Internetbestellungen).

     

    Da Physiopraxen selten über große Warenlager verfügen, liefert der Hersteller die Ware i. d. R. direkt an den Kunden. Dabei haben sich zwei Varianten (PP 06/2019, Seite 3) mit verschiedenen Vertragsbeziehungen etabliert.