· Fachbeitrag · Praxisentwicklung
Eröffnen einer (Zweit-)Praxis durch Kauf: Was müssen Sie mit dem Praxisverkäufer regeln?
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Da jeder Praxisverkauf die vorhandenen Besonderheiten berücksichtigen muss, ist ein guter Vertrag nur ein solcher, der an die konkreten Verhältnisse angepasst ist. Einen Mustervertrag, der auf jeden Fall „passt“, gibt es nicht. |
Diese Fragen müssen Sie klären
Die folgenden Fragen müssen zwischen Ihnen und dem Verkäufer geklärt und gegebenenfalls im Vertrag geregelt werden:
- Übergabetermin: Ab welchem Stichtag sollen Praxis und Patienten dem neuen Inhaber gehören? Es gibt keinen Stichtag, der nur Vorteile hat. Im Hinblick auf laufende Verträge ist die Übergabe zu einem Monatsanfang oder zum Jahres-/Halbjahresanfang einfacher zu regeln, als eine Übergabe mitten im Monat. Es wird aber kaum gelingen, dass zum Übergabetermin alle vorhandenen Rezepte abgearbeitet sind.
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