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  • · Fachbeitrag · Praxisführung

    Betriebliche Altersvorsorge motiviert Mitarbeiter

    von Dipl.-Kfm. und Dipl.-Fw. (FH) Boris Rahming, Berlin

    | Während die gesetzliche Rente immer weniger ausreicht, um einen sorg-losen Lebensabend zu genießen, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) derzeit immer attraktiver. Auch wenn Sie als Praxisinhaber die bAV nicht für sich selbst nutzen können, weil Sie keine „arbeitnehmerähnliche“ Stellung haben, können Sie Ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge unterstützen. |

    Arten der betrieblichen Altersversorgung

    Die bAV kann an sich als Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und als Direkt- bzw. Pensionszusage angelegt werden. Sie müssen jedoch Ihren Mitarbeitern einen Durchführungsweg anbieten, bei dem diese die Möglichkeit haben, eine sogenannte Riester-Zulage in der bAV zu erhalten. Dies ist nur bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds möglich. Sie sollten grundsätzlich darauf achten, eine betriebliche Versorgung allen Angestellten in gleicher Form anzubieten. Eine unterschiedliche Behandlung ist nur anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien möglich - etwa bei unterschiedlich langer Praxiszugehörigkeit. Eine willkürliche Ungleichbehandlung ist arbeitsrechtlich verboten.

    Was ist eine Direktversicherung?

    Die Direktversicherung ist eine kapitalbildende Rentenversicherung, die Sie als Versicherungsnehmer zugunsten Ihrer Mitarbeiter als versicherte Personen abschließen. Die Auszahlung an die Mitarbeiter kann später wahlweise als einmalige Kapitalleistung oder in Form einer Rente erfolgen. Die Versicherung wird mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Der Verwaltungsaufwand ist während der Laufzeit vergleichsweise gering. Auch ein Arbeitsplatzwechsel des Mitarbeiters stellt keinen größeren Aufwand dar - die Versicherung wird dann auf den neuen Arbeitgeber übertragen.