05.03.2018 · Fachbeitrag · Praxismarketing
Unzulässiges jameda-Geschäftsmodell hat kein automatisches „Recht auf Löschung“ zur Folge
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über die Datenspeicherung zur Vorhaltung einer Internet-Profilseite für das Arztsuch- und -bewertungsportal jameda.de entschieden. Dabei verpflichtete er die Portalbetreiberin, die Profilseite einer Ärztin vollständig zu löschen (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17). Betroffene Ärzte (und auch Physiotherapeuten!) müssen die Aufnahme in Portalprofile und dort abgegebene Bewertungen trotzdem weiterhin grundsätzlich hinnehmen. Anders als vielfach dargestellt, bringt das BGH-Urteil also kein grundsätzliches „Recht auf Löschung“ mit sich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig