23.04.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Hirninfarkt nach Physio? Beweislast beim Patienten!
| Der Patient ist für eine von ihm behauptete Fehlbehandlung durch den Physiotherapeuten beweispflichtig. Er muss beweisen, dass der Physiotherapeut statt einer zulässigen Mobilisation eine unzulässige Manipulation („Einrenken“) durchgeführt hat (Oberlandesgericht [OLG] Hamm,Urteil vom 19.12.2014, Az. 26 U 44/14). |
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