01.10.2018 · Fachbeitrag · Sozialrecht
Kein Anspruch auf Langzeitverordnung bei Therapiebedarf von weniger als einem Jahr
| Eine Patientin hat keinen Anspruch auf eine Heilmittelverordnung (Krankengymnastik) außerhalb des Regelfalls in Form der Langzeitverordnung, wenn die medizinische Indikation einen Therapiebedarf von 6 Monaten vorsieht. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 15.12.2017 hervor (Az. L 8 KR 218/17). |
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