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  • 09.11.2016 · Fachbeitrag · Steuern

    Umsätze einer „Geistheilerin“ sind umsatzsteuerpflichtig

    | Die Umsätze einer „Geistheilerin“, sind umsatzsteuerpflichtig. Sie sind nicht als sogenannte Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg am 06.07.2016 entschieden (Az. 14 K 1338/15). |