· Fachbeitrag · Strafrecht
So schützen Sie sich vor unberechtigten Patientenvorwürfen wegen sexueller Übergriffe
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Die meisten physiotherapeutischen Behandlungen setzen Körperkontakt des Behandelnden mit dem Patienten voraus. In der Regel finden die Behandlungen dazu noch im 1 : 1-Setting statt. Diese Situation kann ein erhöhtes Risiko für Vorwürfe sexueller Übergriffe bergen. Sexuelle Belästigungen und sexuelle Übergriffe kann es sowohl vom Patienten auf den Therapeuten als auch umgekehrt geben. Auch das Geschlecht von Opfer und Täter spielt keine Rolle. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf Vorwürfe des Patienten (m/w/d) wegen eines sexuellen Übergriffs während einer Behandlung gegen den Therapeuten (m/w/d). Wie Sie sich und Ihre Beschäftigten vor derartigen Vorfällen und den (unberechtigten) Vorwürfen eines sexuellen Übergriffs schützen, erläutert dieser Beitrag. |
So definiert das Strafrecht den sexuellen Übergriff
§ 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) definiert den „sexuellen Übergriff“ wie folgt: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Der Begriff „sexuelle Belästigung“ ist in § 184i StGB wie folgt definiert: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.“
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