· Fachbeitrag · Telemedizin
Covid-19: So kompensieren Sie Praxisschließungen und Terminausfälle durch Videobehandlungen!
von RA Rainer Horbach, ext. Datenschutzbeauftragter, Aachen, dataprivat.de
| Aufgrund der Corona-Pandemie sahen sich der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen veranlasst, Sonderregelungen für Heilmittelerbringer zu beschließen (PP 04/2020, Seite 1). Dazu gehören seit dem 18.03.2020 auch Videobehandlungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie Sie diese Therapieform rechtssicher umsetzen, fasst PP für Sie zusammen. |
Wichtig | Hinweis der Redaktion vom 23.06.2020: Die untenstehenden Ausführungen sind nicht mehr aktuell. Zum 01.07.2020 haben die Kostenträger die meisten Corona-Sonderrregelungen wieder zurückgefahren, darunter auch die Videobehandlung (PP 07/2020, Seite 1).
Berechnungsfähigkeit ist auf bestimmte Heilmittel begrenzt
Die folgenden Ausführungen geben den Stand zum 18.03.2020 wieder. Für spätere Änderungen der Rechtslage bzw. von Indikationen und Leistungen übernehmen Autor und Redaktion keine Gewähr.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig