18.01.2022 · Nachricht · Urlaub
Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne
| Ein Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass dieser Urlaubstage für die Zeit einer Quarantäneanordnung nachgewährt. Eine Arbeitnehmerin, die als Kontaktperson ersten Grades ihres mit dem Coronavirus infizierten Kindes in Quarantäne war, scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht (LArbG) Köln (Urteil vom 13.12.2021, Az. 2 Sa 488/21, Abruf-Nr. 226482 , Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig