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  • 18.01.2022 · Nachricht · Urlaub

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne

    | Ein Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass dieser Urlaubstage für die Zeit einer Quarantäneanordnung nachgewährt. Eine Arbeitnehmerin, die als Kontaktperson ersten Grades ihres mit dem Coronavirus infizierten Kindes in Quarantäne war, scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht (LArbG) Köln (Urteil vom 13.12.2021, Az. 2 Sa 488/21, Abruf-Nr. 226482 , Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen). |