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  • 07.06.2023 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Qualitätssiegel „TOP Mediziner“ ist irreführend

    | Die Verleihung von Ärztesiegeln verstößt gegen Wettbewerbsrecht, wenn die Siegel den Eindruck erwecken, dass eine neutrale und sachgerechte Prüfung stattgefunden hat, obwohl der Prüfung größtenteils subjektive Kriterien zugrunde lagen (Landgericht (LG) München, Urteil vom 13.02.2023, Az. 4 HK O 14545/21). Da auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten für ihr Praxismarketing Branchenverzeichnisse und Suchmaschinen nutzen (PP 02/2016, Seite 9), ist die Entscheidung auch für sie relevant. |