· Fachbeitrag · Aufbewahrungspflichten
Welche Unterlagen dürfen 2012 in den Reißwolf?
| Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können. Die nachfolgende Aufstellung vermittelt einen Überblick. |
Private Unterlagen
Für Privatbelege besteht in der Regel keine Aufbewahrungspflicht. Sie werden lediglich für die entsprechende Veranlagung im Rahmen der Mitwirkungspflicht benötigt. Nach Rückgabe durch das Finanzamt müssen sie aufgrund der erfüllten Beweislast nicht mehr gesondert bereitgehalten werden.
Betriebliche Unterlagen
Nach Steuerrecht müssen Unternehmer Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre lang geordnet aufbewahren. Der Fristlauf beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem zum Beispiel die letzte Eintragung in Geschäftsbücher gemacht oder Geschäftsbriefe empfangen bzw. abgesandt worden sind.
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