· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
So können Sie Werbegeschenke an Patienten und Kunden steuerlich geltend machen
von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin/Bern
| Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Kühlpad, Massageball, Kalender mit Praxislogo bis hin zum hochwertigen Saunatuch ‒ Werbegeschenke an Patienten und Kunden dienen ‒ gerade in der Weihnachtszeit ‒ auch in Physiotherapiepraxen der Kundenbindung und -gewinnung. Damit Sie die Kosten steuerlich abziehen können, müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Die Geschenke an Ihre Patienten und Kunden sind ein beliebtes Feld für Betriebsprüfer. Denn bereits aus formalen Gründen kann der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden. |
Geschenke an Patienten und Kunden
Sie dürfen Geschenke an Patienten und Kunden nur als Betriebsausgabe abziehen, wenn der Wert pro Empfänger und Jahr nicht mehr als 35 Euro beträgt (35-Euro-Freigrenze). Zum Wert zählen auch die Kosten für einen Werbeaufdruck sowie die nicht abzugsfähige Vorsteuer. Verpackungs- und Versandkosten erhöhen den Wert nicht.
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Sie schenken einem Patienten ein hochwertiges Saunatuch zum Preis von 34,99 Euro. Das Saunatuch verpacken Sie in einer Tragetüte für 1,50 Euro. Sie können die 34,99 Euro als Betriebsausgabe absetzen. Die Kosten für Verpackung in Höhe von 1,50 Euro sind ebenfalls abzugsfähig, führen aber meist zum Überschreiten der Freigrenze |
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