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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Außenprüfung: Tipps zur Gegenwehr

    von RA Tobias Goldkamp, Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner, Mönchengladbach (www.szary.de)

    | Führt das Finanzamt eine Lohnsteueraußenprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung oder allgemeine Betriebsprüfung durch, droht der Praxis eine saftige Steuernachforderung und dem Praxisinhaber ein Strafverfahren. Die Prüfer stehen unter Druck, Mehrergebnisse zu produzieren. Sie sammeln Informationen, arbeiten größtenteils aber auch mit Unterstellungen. |

     

    Checkliste Außenprüfung

    „Praxisführung professionell“ hat wichtige Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen werden, bei einer Außenprüfung den Durchblick zu behalten:

     

    • Es sollte immer ein Ansprechpartner für den Prüfer bestimmt und benannt werden. Nur diese Person darf für Anfragen und Auskünfte zur Verfügung stehen. Alle anderen Mitarbeiter sollten sich dem Gespräch mit dem Steuerprüfer konsequent entziehen und auf den Ansprechpartner verweisen.