· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuerbegünstigungen für Helfende in Impfzentren bis Ende 2022 verlängert
| Die steuerlichen Erleichterungen für Helfer in Impfzentren (Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale) sind erneut verlängert worden, und zwar bis Ende 2022. Die Einzelheiten hat das Ministerium für Finanzen (FM) Baden-Württemberg bekannt gegeben (Mitteilung vom 07.02.2022 online unter Abruf-Nr. 227395 ). |
- Für alle, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind ‒ also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen oder Testen selbst ‒ gilt die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG. Sie beträgt 3.000 Euro jährlich.
- Wer sich in der Verwaltung und der Organisation von (auch mobilen) Impf- oder Testzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Sie beläuft sich seit 2021 auf 840 Euro.
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