· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Telefonkosten: So gelingt der Steuerabzug!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Jede Physiotherapeutin und jeder Physiotherapeut telefoniert ‒ privat und beruflich. Das Problem in der Praxis: Wie lassen sich die beruflich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen? Denn oft besteht nur ein gemischt genutzter (Handy-)Vertrag. Hierfür gibt es zum Glück praxistaugliche Vereinfachungsmöglichkeiten, die von angestellten und selbstständigen Physiotherapeuten genutzt werden können. Zudem können niedergelassene Physiotherapeuten ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse gewähren! |
Selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Bei niedergelassenen Physiotherapeuten sind die steuerlichen Spielregeln einfach: Sie prüfen
- im ersten Schritt, welche Handy- und Telefonverträge sie ganz oder teilweise beruflich nutzen. All diese Verträge und die damit zusammenhängenden Kosten wie
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