· Fachbeitrag · Elster
Elektronische Steuererklärungen sind Pflicht
von StB Dipl.-Bw. Thorsten Normann, Olsberg
| Steuererklärungen sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmer verpflichtet, die Steuererklärungen elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. |
Gesetzliche Grundlage
Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde § 150 Abgabenordnung (AO) neu strukturiert. Auf der Basis von § 150 Abs. 7 AO werden Unternehmer nunmehr zur Abgabe von elektronischen Steuererklärungen verpflichtet.
Bereits bisher bestand eine Pflicht zur elektronischen Einreichung bestimmter Steueranmeldungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Lohnsteuer- und die Umsatzsteuervoranmeldungen. Darüber hinaus sind nunmehr auch folgende Jahreserklärungen elektronisch einzureichen:
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