· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
MGT ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig
von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Bei der Physio-Praxis interessiert sich das Finanzamt regelmäßig dafür, ob auch gewerbliche Einkünfte vorliegen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt stellt nun klar: Auch medizinisches Gerätetraining (MGT) kann die Pflicht zum Zahlen von Gewerbesteuer auslösen (Mitteilung vom 2.4.2015, Az. S 2245 A - 11 - St 210). Der Beitrag erläutert die Hintergründe. |
Damoklesschwert Gewerbesteuer
Die Tätigkeit als Physiotherapeut ist eigentlich ein freier Beruf ohne Bezug zur Gewerbesteuer. Es fällt nur Einkommensteuer an. Gerade in der Betriebsprüfung schaut das Finanzamt aber, ob auch gewerbliche Einkünfte in der Praxis erzielt werden. Sie unterliegen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. In Gemeinschaftspraxen können wenige gewerbliche Einnahmen sogar die gesamte Praxis in die Gewerbesteuer ziehen - dazu unten mehr.
Das finanzielle Risiko durch die Gewerbesteuer ist vielfältig. So wird die Gewerbesteuer zwar auf die Einkommensteuer angerechnet, aber gerade in größeren Städten bleibt eine echte steuerliche Mehrbelastung durch hohe Gewerbesteuersätze übrig. In Einzelfällen läuft die Gewerbesteueranrechnung sogar völlig ins Leere. Zudem steigen die jährlichen Steuerberatungskosten, weil die Buchhaltung und die Gewinnermittlung aufwendiger werden und zukünftig eine extra Gewerbesteuererklärung erstellt werden muss.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig