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  • · Fachbeitrag · Kundenberatung

    Fitnessstudio auf Rezept ‒ Sind Mitgliedsbeiträge außergewöhnliche Belastungen?

    | Nicht alle Kosten, die aufgrund von Krankheit entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 EStG absetzbar. Oft ist die Abgrenzung schwierig. Das gilt vor allem für die Frage, ob Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio krankheitsbedingte ‒ und damit als agB-anzuerkennende ‒ Aufwendungen darstellen. Das FG Niedersachsen hat das aktuell verneint, der Fall hängt aber mittlerweile beim BFH. Der folgende Beitrag ist für Anbieter von Leistungen in den Geschäftsfeldern Reha und Medical Fitness für die Beratung ihrer (potenziellen) Kunden relevant. |

    Der agB-Fall vor dem FG Niedersachsen

    In dem Fall vor dem FG Niedersachsen stritt eine Person mit Behinderung (GdB 30) mit der Finanzverwaltung um den Abzug von Aufwendungen für ein Funktionstraining in einem Fitnessstudio als agB.

     

    Ärztlich veordnete Wassergymnastik im Fitnessstudio als agB abziehbar?

    Das Funktionstraining in Form eines Wassergymnastik-Kurses hatte die Behinderte zur Behandlung ihrer Bewegungseinschränkungen, zur funktionellen Verbesserung und zur Schmerzreduktion ärztlich verordnet bekommen. Die Kosten übernahm die Krankenkasse. Die Behinderte nahm an dem Kurs zunächst in einem Verein teil. Dann entschied sie sich, ihn in einem näher zum Wohnort gelegenen Fitnessstudio zu absolvieren. Dort finden spezielle Kurse statt, an denen nur Personen teilnehmen können, die aus Krankheitsgründen eine entsprechende Verordnung erhalten haben. Die Kurse werden von Übungsleitern mit gültiger Lizenz für den Rehasport durchgeführt. Um am Kurs teilnehmen zu können, musste sich die Behinderte im Fitnessstudio als Mitglied anmelden und den Beitrag für das auf die Teilnahme am verordneten Kurs zugeschnittene Modul „Wasserwelt“ entrichten. Der Beitrag berechtigte zusätzlich, weitere Aqua-Fitness-Kurse zu besuchen und die Sauna zu nutzen. Obendrein stellte das Fitnessstudio den wöchentlichen Beitrag für den Reha-Verein, der den Wassergymnastik-Kurs durchführte, in Rechnung.