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  • · Fachbeitrag · Praxisführung

    So gestalten Sie die Anstellung von Angehörigen in der Therapiepraxis steuerlich optimal!

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Bereits zum 1. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) von 400 auf 450 Euro erhöht. Damit haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Anstellung von Familienangehörigen in der Therapiepraxis geändert: Grund genug, die zahlreichen Vorteile solcher Anstellungsverhältnisse in diesem Beitrag näher zu erläutern. Es wird sowohl die Anstellung im Minijob-Verhältnis erörtert als auch das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis knapp über der Minijob-Grenze. |

    Hintergrund

    Grundsätzlich gilt: Eine Anstellung von Angehörigen lohnt sich steuerlich immer dann, wenn das Geld ohnehin im Familienverbund verteilt wird. Keinen Sinn macht die Anstellung von entferntesten Verwandten, nur um vermeintlich Steuern zu sparen.

     

    Stellen Sie Angehörige an, können Sie alternativ die folgenden zwei Ziele haben, nämlich