· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Umsatzsteuer und Sozialversicherung: Aktuelle Herausforderungen für Physiotherapeuten
von StB Michael Friebe, Nürnberg, www.friebe-partner.de und StB Jürgen Derlath, Münster
| Mehrere sozial- und finanzgerichtliche Entscheidungen haben die Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer entscheidend verändert. Für Physiotherapeuten von besonderer Bedeutung sind die Umsatzsteuerbefreiung für physiotherapeutische Leistungen und die Beschäftigung freier Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen. PP fasst die wesentlichen Inhalte für Physiotherapeuten zusammen. |
Umsatzsteuerbefreiung
Nach wie vor gilt der Grundsatz: Ohne Verordnung (durch Arzt oder Heilpraktiker) ist keine medizinische Therapie erlaubt. Und ohne Verordnung gibt es keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuergesetz (UStG).
Rechtsgrundlage: Umsatzsteuerfreiheit nur mit Verordnung
Für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen kommt die Steuerbefreiung grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie aufgrund ärztlicher Verordnung bzw. einer Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Das hatte der Bundesfinanzhof (BFH) schon am 7. Juli 2005 entschieden (Az. V R 23/04). Nach Abschnitt 4.14.1 Abs. 4 S. 8 f. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sind Behandlungen durch Angehörige von Gesundheitsfachberufen im Anschluss/Nachgang einer Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers grundsätzlich nur dann steuerfreie Heilbehandlungen, wenn für diese Anschlussbehandlungen eine neue Verordnung vorliegt.
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