· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Minijob: Wie oft darf die Einkommensgrenze überschritten werden?
beantwortet von StB Christian Herold, Herten, herold-steuerrat.de
| FRAGE: „In meiner Physiopraxis beschäftige ich Minijobber als Aushilfskräfte (PP 08/2021, Seite 20). Wann und wie oft darf deren Einkommen die 450-Grenze überschreiten?“ |
Antwort: Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn 450 Euro im Monat (= „regelmäßiger“ Bruttoverdienst) nicht überschreitet. Das entspricht 5.400 Euro in zwölf Monaten. Maßgebend ist eine Durchschnittsbetrachtung für den Zeitraum von zwölf Monaten, wobei die Verdienstgrenze der 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten werden darf.
- „Unvorhersehbar“: Die Mehrarbeit darf nicht im Voraus vereinbart worden sein. Diese kann sich beispielsweise ergeben, weil andere Arbeitnehmer erkrankt sind oder aufgrund der Coronapandemie unter Quarantäne stehen. Urlaubsvertretungen oder wiederkehrende Mehrarbeit zu Spitzenzeiten (Weihnachtsgeschäft, Jahresabschluss, Inventur) sind hingegen nicht unvorhersehbar, denn sie sind planbar.
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