· Fachbeitrag · Steuererklärung
So wahren Sie mit Eigenbelegen alle Steuerabzugschancen
von StB Jürgen Schott, Dipl.-Finanzwirt, D. A. (USA), Buckow (Märkische Schweiz), jrstax.berlin
| Die Quittung für Briefmarken am Postschalter liegengelassen, den Tankbeleg für den Praxis-Pkw verloren oder am Parkautomaten keine Quittung für die Parkgebühr angefordert ‒ auch in der Physiopraxis kann das schon mal vorkommen. Doch Praxisausgaben können Sie nur mit ordentlichem Beleg steuerlich geltend machen. Die Notlösung sind Eigenbelege. Wie Sie diese einsetzen und damit das Finanzamt überzeugen, zeigt dieser Beitrag. |
Der steuerrechtliche Beleg
Steuerrechtliche Belege haben je nach Lebenssachverhalt und Steuerart unterschiedliche Wirkungen. Zu unterscheiden sind:
- Fremdbelege (von Dritten/Geschäftspartnern)
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