· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Vier lukrative Steuersparmöglichkeiten zum Jahreswechsel
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Eigentlich jeder Physiotherapeut möchte Steuern sparen, und dafür gibt es auch unzählige Möglichkeiten. Allerdings ist es für einige Steuerspartipps erforderlich, dass der Therapeut noch im laufenden Jahr handelt und zum Beispiel begünstigte Ausgaben leistet. PP stellt aus diesem Grund vier lukrative Steuerspartipps vor. |
1. Gewinn durch vorgezogene Ausgaben „glätten“
Selbstständige Physiotherapeuten ermitteln den Gewinn regelmäßig nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Ausgaben sind deshalb in dem Jahr abzugsfähig, in welchem sie geleistet werden. Fällt der Gewinn für 2023 laut vorläufiger BWA besonders hoch aus und wird für 2024 ein geringerer Gewinn erwartet, dann bietet es sich an, Ausgaben des Jahres 2024 ins Jahr 2023 vorzuziehen. So könnte beispielsweise die Jahresmiete 2024 für die Praxis bereits im Dezember 2023 bezahlt werden. Durch den progressiven Einkommensteuersatz kann so eine effektive Steuerersparnis generiert werden.
PRAXISTIPP | Umgekehrt können auch Einnahmen für 2023 ins Jahr 2024 verlagert werden. Dazu wird die Rechnungsstellung bei Privatpatienten einfach um ein paar Wochen hinausgezögert, und die eigentlich im Dezember 2023 zu stellenden Rechnungen werden erst Anfang Januar 2024 an die Patienten versandt. |
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