24.07.2014 · Fachbeitrag · Steuern
Kosten für einen Shaolin-Kurs sind keine Betriebsausgaben
| Aufwendungen für den Besuch von Veranstaltungen, die sowohl das private als auch das betriebliche Interesse berühren, ohne dass ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab erkennbar wäre, sind gemäß § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 14.11.13, Az. 10 K 1356/13). |
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