· Nachricht · Steuern
Praxis generiert auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ‒ wie hoch ist der Geschenkefreibetrag?
beantwortet von Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| FRAGE: „In PP 05/2024, Seite 5 ff.) schreiben Sie, dass Physiotherapeuten regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Für abzugsfähige Geschenke an Geschäftspartner gelte daher eine Grenze von brutto 50 Euro. Ich generiere in meiner Praxis über Selbstzahlerleistungen auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Gilt für mich trotzdem eine Bruttogrenze von 50 Euro?“ |
Antwort: Für die Freigrenze für Geschenke nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) kommt es auf die Anschaffungskosten einschließlich eines umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbaren Vorsteuerbetrags an (R 9b Abs. 2 S. 2 EStR):
Erwirtschaften Sie nur steuerfreie, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze, handelt es sich bei der Grenze von 50 Euro um eine Bruttogrenze. Falls Sie dagegen nur zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze tätigen, gilt eine Nettogrenze. Bei nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen gilt:
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