· Fachbeitrag · Steuerstundung
Lässt der Fiskus mit sich reden? - Wann das Finanzamt eine Steuerstundung gewährt
von Dipl.-Volkswirt Klaus Linke, Brietlingen
| Können Sie, wenn Ihre Therapiepraxis in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist, auf die Kulanz des Fiskus hoffen? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuern (niemals Lohnsteuern!) stundet. Was früher oft mit einem Anruf beim zuständigen Finanzbeamten oder mit einem formlosen Antrag möglich war, ist heute allerdings schwieriger. |
Nachweise für die angestrebte Stundung
Zunächst müssen Sie dem Finanzamt klarmachen, dass Sie kein Geld haben, um die Steuern pünktlich zu zahlen, und auch keinen Kredit mehr von der Bank bekommen. Sie bewegen sich hier auf einem sehr schmalen Grat: Einerseits müssen Sie den Härtefall glaubhaft darstellen. Auf der anderen Seite darf der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet werden.
Erhebliche Härte
Die erhebliche Härte kann sich aus sachlichen Verhältnissen ergeben: Sie sind unverschuldet in finanzielle Not geraten und die Einziehung des Steuerbetrags würde Ihre Existenz ernsthaft gefährden. In diese Rubrik fallen ebenfalls hohe Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung. Die erhebliche Härte kann auch persönlich begründet sein - zum Beispiel, wenn Sie bei pünktlicher Entrichtung der Steuer in ernste Zahlungsschwierigkeiten geraten. Eine schwere Krankheit ist ebenso eine persönliche Härte.
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