09.01.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Leserforum: Einnahmen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen
| Frage: „ Als Physiotherapeut arbeite ich in meiner eigenen Praxis und habe Einnahmen aus physiotherapeutischen Behandlungen erzielt, ohne dass eine Verordnung vorlag. Diese Einnahmen überschreiten nicht den Grenzwert zur Umsatzsteuerfreiheit für Kleinunternehmer i. H. v. 17.500 Euro. Außerdem arbeite ich als selbstständiger Kursleiter (z. B. IndoorCyling mit Übungsleiter-Lizenz) im Fitnessstudio meiner Frau und habe dort Einnahmen, die ebenfalls 17.500 Euro nicht übersteigen. Nur die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten zusammen genommen, würden über den 17.500 Euro liegen. Handelt es sich jeweils um zwei getrennte umsatzsteuerfreie Einnahmen, solange ich nicht als Physiotherapeut im Studio meiner Frau tätig werde?“ |
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