· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Praxiserweiterung und -verkauf - falsche Gestaltung löst Umsatzsteuer aus
von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Jeder Physiotherapeut muss sich irgendwann mit dem Thema Praxisumstrukturierung beschäftigen. Ob zur Übergabe an einen Nachfolger oder vorab schon zur Arbeitsteilung und Vergrößerung. Wenn es um eine Partnerschaft mit Kollegen geht, ist Vorsicht geboten. Bei falscher Gestaltung schlägt der Fiskus mit Umsatzsteuer zu. PP zeigt Ihnen, worauf es ankommt. |* Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bedeutet, dass ein lebensfähiges Unternehmen vollständig übertragen werden muss und es dem Erwerber möglich ist, es weiterzubetreiben.
Steuerbefreiung für Heilmittelerbringer
Für Heilmittelerbringer gibt es nur eine Handvoll Vorschriften, die sie von der Umsatzsteuer befreien können.
Heilbehandlungen und Hilfsgeschäfte
Heilbehandlungen sind grundsätzlich durch § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei gestellt. Quintessenz der hierzu in PP enthaltenen Beiträge ist, dass es in der Praxis auf die ärztliche Verordnung ankommt (siehe pp.iww.de > Downloads > Sonderdrucke > Sonderausgabe Umsatzsteuer).
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