04.04.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zuordnung privater Wirtschaftsgüter zur Praxis: neuer Stichtag 31.07.2019
| Stellt sich heraus, dass Sie ein 2018 erworbenes privates Wirtschaftsgut mindestens zu zehn Prozent für Ihre Praxis genutzt haben, können Sie es nachträglich noch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen (d. h. Praxisvermögen) zuordnen. Damit es mit dem Vorsteuerabzug für den Kaufpreis und die laufenden Kosten klappt, müssen Sie die Zuordnung innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Für das Steuerjahr 2018 ist das der 31.07.2019 – und nicht mehr der 31.05.2019. |
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