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  • 10.03.2022 · Nachricht · Vorsteuern

    Trikotsponsoring für Jugendmannschaft: Finanzgericht Niedersachsen bejaht Vorsteuerabzug

    | Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Es handelt sich um Sponsoringaufwendungen mit Werbewirksamkeit. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden und damit das Finanzamt überstimmt (Urteil vom 03.01.2022, Az. 11 K 200/20, Abruf-Nr.  227614 ). |