10.03.2022 · Nachricht · Vorsteuern
Trikotsponsoring für Jugendmannschaft: Finanzgericht Niedersachsen bejaht Vorsteuerabzug
| Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Es handelt sich um Sponsoringaufwendungen mit Werbewirksamkeit. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden und damit das Finanzamt überstimmt (Urteil vom 03.01.2022, Az. 11 K 200/20, Abruf-Nr. 227614 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig