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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Urlaubstage kaufen und verkaufen ‒ das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    | Mit dem Obstkorb am Arbeitsplatz ( PP 04/2022, Seite 17 f.) locken Arbeitgeber schon lange keine Beschäftigten mehr. Was sich die meisten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können. Überhaupt ist „Flexibilität“ das Buzzword der Stunde. Warum nicht auch die Zahl der Urlaubstage individuell und flexibel gestalten? |

     

    An- und Verkauf von Urlaubstagen grundsätzlich erlaubt

    Die allermeisten Menschen wünschen sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Privat- und Arbeitsleben, die sog. Work-Life-Balance. Je nach Lebenssituation sind dafür manchmal mehr und manchmal weniger Urlaubstage nötig. Die gute Nachricht: Das Arbeitsrecht erlaubt flexible Regelungen, die sogar den Kauf oder Verkauf von Urlaubstagen ermöglichen.

     

    So funktionieren der Kauf und Verkauf von Urlaubstagen

    Um Urlaubstage zu verkaufen, müssen Mitarbeitende schriftlich auf die gewünschte Anzahl von vertraglich zugesicherten Urlaubstagen verzichten. Im Gegenzug erhalten sie dafür eine Erhöhung der jährlichen Vergütung. Andersherum können zusätzliche Urlaubstage gegen eine Reduzierung der jährlichen Vergütung auch „gekauft“ werden.