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  • 17.09.2020 · Checklisten · Downloads · Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren

    Cum-Cum-Geschäfte

    Der Begriff „Cum-Cum“ ist in aller Munde. Dazu hat das LG Bonn (18.3.20, 62 KLs 213 Js 41/19 – 1/19) allgemeine Grundlagen zusammengefasst, die Sie folgender Checkliste entnehmen können.