20.09.2019 · Sonderausgaben · Besteuerungsverfahren und Betriebsprüfung · Schätzung, Betriebsprüfung
Schätzungen abwehren
Sowohl im Besteuerungs- als auch im Steuerstrafverfahren werden Besteuerungsgrundlagen häufig im Wege der Schätzung ermittelt. Dies ist in beiden Verfahren grundsätzlich zulässig. In vielen Fällen werden jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen der Schätzungsbefugnis dem Grunde nach nicht eingehalten oder Fehler bei der Durchführung der Schätzung gemacht. Dies gilt in besonderem Maße, wenn der Steuerpflichtige unter dem Druck eines gegen ihn laufenden Steuerstrafverfahrens steht. Dabei bestehen regelmäßig gute Aussichten, Schätzungsergebnisse ganz oder teilweise zu entkräften. Hierbei helfen auch einige jüngere Entscheidungen des BFH und der FG sowie des BGH.
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