25.07.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Haftung
Versäumt es der Steuerberater – bzw. sein Personal –, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen, haftet er seinem Mandanten gegenüber für später im Steuerstrafverfahren verhängte Geldstrafen einschließlich Verfahrenskosten.
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