· Fachbeitrag · Fallstudien
Vorbereitende Umwandlung einer GmbH als Gestaltungsoption bei der Unternehmensnachfolge
von StB Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Düsseldorf
| Sollen im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile übertragen werden, sind eine Schuldübernahme oder wiederkehrende Leistungen mitunter schwierig zu gestalten. Daher kann es vor der Unternehmensnachfolge durchaus sinnvoll sein, eine GmbH in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umzuwandeln. Der Beitrag verdeutlicht die steuerlichen Folgen anhand von Fallstudien. |
1. Vorteile von Personengesellschaften bei der Nachfolge
In der laufenden Besteuerung ist eine absolute Aussage, ob eine GmbH oder eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen vorteilhaft sind, kaum möglich. Denn dies hängt von vielen Besonderheiten des Einzelfalls ab. Bei der Betriebsübertragung ist das Personenunternehmen der GmbH aber in zahlreichen Punkten überlegen:
- Für Schenkungen von Anteilen an Personengesellschaften ist § 13a ErbStG unabhängig von der Beteiligungsquote anzuwenden, während GmbH-Anteile nur begünstigt sind, wenn der Schenker zu mehr als 25 % beteiligt war (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG).
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