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  • 27.09.2019 · Checklisten · Downloads · Nachfolgeberatung

    Informationspflichten nach § 613a Abs. 5 BGB

    Nach § 613a Abs. 5 BGB müssen die betroffenen Arbeitnehmer vor dem Betriebsübergang schriftlich über den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, den Grund dafür, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie über die für die Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen unterrichtet werden. Die folgende Checkliste soll helfen, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden.