· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Unternehmensnachfolge: Die zehn häufigsten Probleme aus arbeitsrechtlicher Sicht
von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Gibt man bei Google „Unternehmensnachfolge“ ein, erscheinen über 1,5 Mio. Links. Eindeutiger Schwerpunkt sind hierbei Vorschläge zu steuerrechtlichen Fragestellungen. Arbeitsrechtliche Themen sind eher Mangelware. Dabei geht es bei der Unternehmensnachfolge doch wohl auch um die Arbeitnehmer. Hier setzt die Rubrik „Unternehmensnachfolge aus arbeitsrechtlicher Sicht“ an, damit Sie als Steuerberater und erster Ansprechpartner handfeste Tipps und Hinweise für den/die „neuen Inhaber/in“ auch zu diesem Thema bereithalten. |
1. Welche Arbeitnehmer sind vom Übergang betroffen?
Bevor es überhaupt mit dem „Übergang“ losgeht, muss festgestellt werden, welche Arbeitnehmer betroffen sind. Dabei kann sich die Zuordnung zum Veräußererbetrieb objektiv aus dem Arbeitsvertrag, aus der tatsächlichen Arbeitspraxis bzw. aus der Eingliederung des Arbeitnehmers in den betroffenen Betrieb oder Betriebsteil ergeben. Darüber hinaus lassen sich der Übergang des Arbeitsverhältnisses und die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit auch durch Einigung zwischen dem Veräußerer, dem Erwerber und dem Arbeitnehmer erreichen. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer solchen Einigung ist wegen des Schutzcharakters des § 613a BGB zwingend. Der Arbeitnehmer muss sich gegen seinen Willen nicht auf einen anderen Vertragspartner als seinen ursprünglichen Arbeitgeber einlassen.
Vom Schutz des § 613a BGB erfasst sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Veräußerer des Betriebs stehen. Das sind nicht automatisch alle im Betrieb Tätigen.
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