· Fachbeitrag · Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die wichtigsten sieben Kriterien des Betriebsübergangs
von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Welcher Betrieb soll übergehen: ein Callcenter, Restaurant, Waschmaschinenhersteller, Friseurladen oder Dachdeckerbetrieb? Oft ist es in der Praxis problematisch, zu erkennen, ob eine bestimmte Transaktion einen Betriebsübergang nach § 613a BGB mit den sich hieraus für Erwerber und Veräußerer ergebenden Rechtsfragen darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestehende Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber übergehen sollen. Um hier eine verlässliche Richtschnur zu geben, haben Literatur und Rechtsprechung Kriterien aufgestellt, die sich in ihrer Gewichtung unterschiedlich auswirken. Was dabei wesentlich ist, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. |
1. Art des Betriebs oder Unternehmens
Zunächst muss betrachtet werden, welcher Betriebsart der zu übergebende Betrieb zugeordnet werden kann:
- Produktions-,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig