· Fachbeitrag · Auslagerung „historischer“ Pensionsverpflichtungen
Kalkulation des Abgeltungsbetrags von „Rentnergesellschaften“
von Sebastian Uckermann und Patrick Drees, beide Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH, Köln
| Im Beratungsbereich der betrieblichen Altersversorgung werden seitens Unternehmen seit einigen Jahren vermehrt Lösungen gesucht, sich seiner unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen zu entledigen und von diesen zu enthaften. Da die Versicherungswirtschaft keine wirtschaftlich sinnvollen und praktikablen Lösungen vorhält, haben sich Gestaltungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) durchgesetzt, die unter dem Begriff „Rentnergesellschaften“ subsumiert werden. In vorherigen Beiträgen (u. a. PU 02/23, 87) wurde bereits auf die Motivation der Unternehmen zur Umsetzung und auf die rechtliche Abwicklung eingegangen. Dieser Beitrag soll nun die adäquate Preisfindung des Abgeltungsbetrags, der für die Übernahme der Versorgungsverpflichtungen fällig wird, beleuchten. |
1. Drei Fragen rund um die Auslagerung
Wie in den oben genannten Beiträgen bereits festgehalten, sind in der Praxis drei Fragestellungen relevant:
- Genießen die Versorgungsberechtigten auch nach der Auslagerung weiterhin Insolvenzschutz?
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