· Fachbeitrag · Datenschutz beim Unternehmensübergang
Die DSGVO droht mit empfindlichen Bußgeldern
von RA und Datenschutzbeauftragte Anna Rehfeldt, LL.M.
| Unternehmensnachfolgen sind äußerst komplexe Vorgänge, die in der Durchführung auf unterschiedlichen Ebenen diverse Probleme und Fallstricke aufweisen können. Ein Bereich, der in der Praxis immer wieder Fragen aufwirft und oftmals vernachlässigt wird, ist der Datenschutz. Entgegen dem in der Praxis beigemessenen Stellenwert sollten die datenschutzrechtlichen Grundlagen jedoch stets beachtet werden. Nachfolgend soll am Beispiel eines Unternehmensverkaufs eine Auswahl wichtiger datenschutzrechtlicher Aspekte thematisiert werden, um eine Sensibilisierung für dieses Thema zu schaffen. |
1. Hintergrund
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.5.18 aufgrund ihres Verordnungscharakters europaweit einheitlich gilt, hat das Thema Datenschutz wieder präsent gemacht. Aber auch zuvor galten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn es um die Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe oder Löschung von personenbezogenen Daten ging. Gleichwohl wird das Thema Datenschutz in der Praxis oftmals vernachlässigt, was sich angesichts der mit der DSGVO einhergegangenen erheblichen Anhebung der Bußgelder fatal auswirken kann.
MERKE | Sobald personenbezogene Daten von natürlichen Personen (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken verarbeitet werden, was bei einer Unternehmensnachfolge im Regelfall nicht anzunehmen ist, sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie der jeweils einschlägigen nationalen Bestimmungen, wie u. a. des Bundesdatenschutzgesetzes (z. B. hinsichtlich der Arbeitnehmerdaten), einzuhalten. |
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