· Fachbeitrag · Excel-Checkliste und Muster eines Übergabeplans
Der Notfallkoffer ‒ Wichtiger Bestandteil im Prozess des Unternehmensverkaufs
von Dipl.-Betriebswirt Jörgen Erichsen, Leverkusen
| Speziell Einzelunternehmer oder Gesellschaften mit nur einem Geschäftsführer ohne zweite Führungsebene haben bei Notfällen häufig das Problem, dass es keine konkreten Regelungen für den Fall gibt, dass sie kurzfristig ausfallen. Das gleiche Problem stellt sich auch bei einem Unternehmensverkauf. Der Beitrag zeigt, auf was mindestens geachtet werden sollte und welche Schnittstellen es zu anderen Bereichen im Übergabeprozess gibt. Juristische oder steuerliche Aspekte werden bei Bedarf genannt, aber nicht vertieft. |
1. Ohne klare Regelungen und Strukturen scheitert der Unternehmensverkauf möglicherweise
Wenn der bisherige Inhaber ausscheidet, fehlen dem Nachfolger viele Informationen, Dokumente und Kontakte, um den Betrieb sofort selbst weiterführen zu können. Ohne klare Regelungen und Strukturen, die man z. B. mit einem Notfallkoffer oder -ordner schaffen kann, scheitert ein Verkauf möglicherweise sogar, auch wenn es in allen anderen Punkten, wie Kaufpreis und Termine, eine Einigung gibt. Aber selbst wenn ein möglicher Käufer nicht „abspringt“, wird er versuchen, den eigentlich möglichen Kaufpreis zu drücken. Er wird argumentieren, dass er erst mit Zeitverzug nach einer entsprechenden Einarbeitung wirklich Geld verdienen kann. Gründe genug also, sich frühzeitig darum zu kümmern, gemeinsam mit dem Mandanten eine Notfallregelung zu treffen.
2. Warum sollten Unternehmen und Mandanten unbedingt einen Notfallkoffer haben?
Viele Unternehmer haben alle für ihren Betrieb und dessen Fortentwicklung wesentlichen Dinge „im Kopf“. Und leider nur da. Häufig gibt es nur rudimentäre schriftliche Unterlagen oder Dokumentationen der wichtigsten geschäftlichen Dinge. Beispielsweise fehlen häufig Konto- oder sonstige Vollmachten. PINs und Zugangscodes sind ebenfalls nur dem Unternehmer bekannt. Zudem fehlen Übersichten zu wichtigen Verträgen, Versicherungen, Geschäftspartnern und Patenten. Nicht zuletzt gibt es nur in wenigen Fällen konkrete Handlungsanweisungen, wie Mitarbeiter agieren sollen, wenn der Inhaber z. B. längere Zeit nicht vor Ort ist.
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