· Fachbeitrag · Haftungsvorschriften und -ausschlüsse
Zivilrechtliche Haftung bei der Unternehmensnachfolge
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Neben der steuerlichen Haftung nach § 75 AO kann der Betriebsübernehmer auch zivilrechtlich für Verbindlichkeiten des vorherigen Inhabers in Anspruch genommen werden. PU erläutert die gängigen Haftungsvorschriften und weist auf mögliche Haftungsausschlüsse hin. |
1. Hintergrund
Wurde ein Handelsgeschäft erworben und wird dieses unter der bisherigen Firma fortgeführt, haftet der Erwerber nach § 25 Abs. 1 HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des vorherigen Inhabers. Dazu zählen auch die Steuerschulden (BFH 21.1.86, VII R 179/83). Für Steuerschulden kann also neben einer potenziellen Haftung nach § 75 AO eine Haftungsinanspruchnahme nach § 25 Abs. 1 HGB erfolgen. Voraussetzung für die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ist, dass
- ein Handelsgeschäft
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig